16.08.2020

AKTUELLE CORONA-REGELN IN DEN BUNDESLÄNDERN-BILD ONLINE

 AKTUELLE CORONA-REGELN IN DEN BUNDESLÄNDERN

Was ist wo erlaubt und was verboten?Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Bei privaten Veranstaltungen sind bis zu 100 Gäste erlaubt

BERLIN: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.

HAMBURG: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen aus verschiedenen Haushalten. Auch die Regeln für Besuche in Pflegeeinrichtungen sind gelockert worden.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen, ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen und unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie stammen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: DieKontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von 10 Personen sind aufgehoben. Mehr Menschen dürfen sich daher treffen. Doch sind sie angehalten, möglichst die gebotenen Abstände einzuhalten und Mundschutz zu tragen.

NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.

RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte, aus denen sie kommen, treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt, drinnen wie draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen sind wieder möglich.

SACHSEN-ANHALT: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als 10 Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln.

THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.