Tipps bei Hochwasser
Während des Hochwassers:
- Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
- Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe! (Notruf 112)
- Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
- Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
- Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen: Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und der Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
- Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)!
Vorsicht bei Kraftfahrzeugen:
- Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; Die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
- Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen.
Nach dem Hochwasser:
- Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist (Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck).
- Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
- Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderen Schädlingsbefall zu verhindern.
- Beschädigte Bausubstanz überprüfen lassen (Statik).
- Vom Hochwasser betroffene elektrische Geräte und Anlagen vor Inbetriebnahme vom Fachmann überprüfen lassen.
- Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
- Feuerwehr verständigen, wenn Schadstoffe (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Reiniger, Heizöl) freigesetzt wurden. Eigene Maßnahmen (Ölbindemittel) nur in Absprache mit der Feuerwehr vornehmen.
- Räume, in denen gearbeitet wird, gut belüften. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
- Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
- Bei dicken Ölschlammschichten in Gärten oder auf Feldern das Landratsamt beziehungsweise das Amt für Landwirtschaft verständigen.
- Informationen zu möglichen Badeverboten beachten.
Ergänzende Hinweise:
- Über Ihre Gemeinde erhalten Sie weitere Informationen und Hinweise.
- Außerdem erhalten Sie Informationen zum Verhalten bei Hochwasser auch über die Internetadresse des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Sie können auch über E-Mail oder über die angegebene Adresse angefordert werden.
- Weitere Informationen gibt über das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, denHochwassernachrichtendienst und den „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft